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Sind alle mit dem Tausch einverstanden, stellst du eine Tauschanfrage bei deinem Vermieter
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Ganz klares Ja, vor allem für diejenigen unter euch, die in einer Mietwohnung leben.
Es ist erlaubt, die Wohnung zu tauschen, wenn du einen gültigen Mietvertrag, einen triftigen Grund und die Zustimmung deines Vermieters hast, sofern vorab nichts anderes vereinbart wurde.
Damit der Tauschvorschlag genehmigt wird, sollte ein Wohnungstausch ohne erhebliche Umstände für deinen Vermieter erfolgen, d. h. der neue Mieter sollte vertrauenswürdig sein und die Miete zahlen können.
Monatlich - €19.95 alle 30 Tage
Alle Drei Monate - €39.95 alle 90 Tage
Halbjährlich - €69.95 alle 180 Tage
Deine Anzeige bleibt aktiv, bis du dein Abonnement kündigst. Es gibt keine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist, und du kannst dein Abonnement jederzeit beenden. Achte darauf, dass du die Kündigung vor Ablauf deines aktuellen Abonnementzeitraums vornimmst.
Bei uns auf Wohnungsswap.de hast du die Möglichkeit, aus drei verschiedenen Tauschvarianten zu wählen — Zweiparteientausch und Dreiparteientausch.
Zweiparteientausch
Ein Zweiparteientausch ist ein Tausch, bei dem zwei Parteien untereinander die Wohnung direkt tauschen. Dabei kann 1:1 oder 2:1 getauscht werden.
Dreiparteientausch
Bei einem Dreiparteientausch tauschen drei Tauschpartner einfach und reibungslos untereinander.
Ein Dreiparteientausch ist die häufigste Wohnungstauschvariante und ist nicht so kompliziert, wie es zunächst klingt. So funktioniert es:
Du ziehst von deiner Wohnung (A)
in eine neue Wohnung (B),
deren Mieter in eine andere Wohnung (C) ziehen.
Die Mieter dieser Wohnung ziehen wiederum in deine Wohnung (A) ein.
Man tauscht also in einem Dreieck. Mithilfe des Übereinstimmungschecks auf Wohnungsswap.de werden eure Präferenzen mit möglichen Wohnungen abgeglichen und ihr erhaltet auf euch abgestimmte Tauschvorschläge. Dreiparteientauschs bringen mögliche Tauschgruppen zusammen und erhöhen die Chancen auf einen erfolgreichen Wohnungstausch.
Ja. Da die Ansprüche an einen Wohnungstausch individuell sind, gibt es verschiedene Tauschvarianten.
Einige gängige Tauschgesuche umfassen einen 1:1-Tausch, 1:2-Tausch und 2:1-Tausch. Der Tausch von einer Wohnung gegen zwei ist erlaubt, aber die beiden Personen, die jeweils eine neue Wohnung erhalten, müssen beide im aktuellen Vertrag stehen. Wir gleichen dein Zuhause und deine Wünsche mit den Angaben unserer anderen Wohnungstauschenden ab und präsentieren dir passende Tauschvorschläge die auf deinen Vorlieben basieren.