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Deine Anzeige wird mit anderen gematcht und du erhältst relevante Tauschvorschläge
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Ganz klares Ja, vor allem für diejenigen von euch, die in einer Mietwohnung leben.
Es ist erlaubt, die Wohnung zu tauschen, wenn du einen gültigen Mietvertrag, einen triftigen Grund und die Zustimmung deines Vermieters hast, sofern vorab nichts anderes vereinbart wurde.
Damit der Tauschvorschlag genehmigt wird, sollte ein Wohnungstausch ohne erhebliche Umstände für deinen Vermieter erfolgen, d. h. der neue Mieter sollte vertrauenswürdig sein und die Miete zahlen können.
Bei uns auf Wohnungsswap.de hast du die Möglichkeit, aus drei verschiedenen Tauschvariaten zu wählen — Direkttausch, Dreiparteientausch und
manueller Tausch.
Direkttausch
Ein Direkttausch ist ein Tausch, bei dem zwei Parteien untereinander die Wohnung direkt tauschen. Dabei kann 1:1 oder 2:1 getauscht werden.
Dreiparteientausch
Bei einem Dreiparteientausch tauschen drei Tauschpartner einfach und reibungslos untereinander.
Ein Dreieckstausch ist die häufigste Wohnungstauschvariante und ist nicht so kompliziert, wie es zunächst klingt. So funktioniert es:
Du ziehst von deiner Wohnung (A)
in eine neue Wohnung (B),
deren Mieter in eine andere Wohnung (C) ziehen
und die Mieter dieser Wohnung wiederum in deine Wohnung (A) einziehen.
Man tauscht also in einem Dreieck. Mithilfe des Übereinstimmungschecks auf Wohnungsswap.de werden eure Präferenzen mit möglichen Wohnungen abgeglichen und ihr erhaltet auf euch abgestimmte Tauschvorschläge. Dreiparteientausche bringen mögliche Tauschgruppen zusammen und erhöhen die Chancen auf einen erfolgreichen Wohnungstausch.
Manueller Direkttausch
Bei einem manuellen Tausch findet ein Suchender deine Anzeige eigenständig über „Anzeigen suchen“, wo alle Wohnungsgesuche aufgelistet werden und bekundet dann Interesse für deine Wohnung. Die Wohnung, die du unter Manueller Direkttausch siehst, muss also nicht unbedingt mit deinen Präferenzen übereinstimmen, da ihr nicht von uns gematcht wurdet.
Ja. Da die Ansprüche an einen Wohnungstausch individuell sind, gibt es verschiedene Tauschvarianten.
Einige gängige Tauschgesuche umfassen einen 1:1-Tausch, 1:2-Tausch und 2:1-Tausch. Der Tausch von einer Wohnung gegen zwei ist erlaubt, aber die beiden Personen, die jeweils eine neue Wohnung erhalten, müssen beide im jetzigen Vertrag stehen. Wir stimmen Ihr Zuhause und Ihre Wünsche mit unseren anderen Wohnungstauschern ab und zeigen Ihnen relevante Tauschvorschläge basierend auf Ihren Vorlieben.